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BayObLG, 10.09.1996 - 3Z BR 234/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96
Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von …
Auszug aus BayObLG, 10.09.1996 - 3Z BR 234/96
Aus der Regelung des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG ist zu folgern, daß die Verlängerung einer auf drei Monate befristeten Abschiebungshaft unzulässig ist, wenn die Abschiebung aus Gründen unterblieben ist, die von dem Ausländer nicht zu vertreten sind.Die Einreise ohne Paß und die Verwendung von Aliasnamen sind als Umstände zu werten, welche die Anordnung einer über drei Monate hinausgehenden Haft rechtfertigen (im Anschluß an BGH Beschluß vom 11.7.1996 - V ZB 14/96).